Umzug auf Umwegen: Mögliche Schwierigkeiten und ihre Lösungen

Egal, ob aus privaten oder beruflichen Gründen – wer umzieht, braucht ein dickes Fell. Das Stresslevel ist oft schon Wochen vor dem eigentlichen Umzugstermin ziemlich hoch. Wenn dann noch etwas am Umzugstag schiefgeht, liegen die Nerven blank. Umzugshelfer, die plötzlich absagen oder noch einige leere Umzugskartons – für sich schon frustrierend. Was passiert, wenn die neue Wohnung nicht bezugsfertig ist?

Bild: Leider kann bei einem Umzug immer etwas schiefgehen. In diesen Fällen ist guter Rat teuer – doch es gibt relativ einfache Lösungen. Bildquelle: @ Maria Fuchs – 195131785 / Adobe Stock

Fall 1: Die neue Wohnung ist noch nicht fertig

Dieser Moment ist der Super-GAU: Man will umziehen – kann aber nicht, weil Wohnung oder Haus nicht fertig werden. Eine Situation, in der man sich liebend gern einfach irgendwo verkriechen will. Aber: Mit der Vogel-Strauß-Taktik kommt niemand weiter. Es braucht Lösungen. Und die müssen auch möglichst schnell auf dem Tisch liegen.

Mit dem alten Vermieter reden

Eine der vielleicht besten Ideen: Einfach noch einmal mit dem alten Vermieter reden. Ja, oft stehen für die alte Wohnung schon neue Mieter in den Startlöchern. Aber eben nicht immer. Wenn die Wohnung zeitnah noch keinen Nachmieter hat, lässt sich vielleicht dahingehend eine Vereinbarung erreichen, dass sich das Mietverhältnis noch einige Wochen fortsetzt. Für die Eigentumswohnung oder das Haus gilt dieser Tipp natürlich analog für eine Vereinbarung mit den neuen Eigentümern.

Hausrat unterbringen

Grundsätzlich geht es in dieser Situation um mehrere Aspekte. Ganz wichtig: Wo kommt der Hausrat hin? Guter Rat ist teuer. In der Praxis bieten sich mehrere Optionen an.

1. Möbel und Hausrat einlagern

Zur besonderen Herausforderung beim Umzug wird immer der Hausrat. Wenn die neue Bleibe nicht bezogen werden kann, ist das Ganze doppelt ärgerlich. Betroffene müssen sich um Möglichkeiten zum Einlagern kümmern. Anbieter von Mietlagern sind in diesem Moment die richtige Anlaufstelle. Gegen eine Gebühr steht hier der nötige Lagerraum zur Verfügung. Wer auf den Dachboden oder Keller bei den Eltern ausweichen kann, hat natürlich noch mehr Glück. Und manchmal stellen Bekannte sogar Platz in einer Scheune oder Garage zur Verfügung. Hier ist immer darauf zu achten, dass der Hausrat richtig verpackt wird.

Kleiner Zusatzvorteil: Einige Lageranbieter nehmen sogar Postpakete entgegen – als zusätzlichen kostenlosen Service. Wer also noch in die neue Wohnung kann, aber schon Post bezieht, darf diese auch an seine Lageradresse senden lassen und dort abholen.

2. Hausrat in der neuen Wohnung unterbringen

Eine zweite Möglichkeit wäre das Abstellen in der neuen Wohnung. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Schuppen, Garage oder einzelne Räume bereits so weit hergerichtet sind, dass zumindest Hausrat gelagert werden kann. Auf diese Weise lassen sich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Auf der einen Seite hat man eine Sorge weniger. Andererseits muss ein Teil der Möbel und Umzugskartons nicht zweimal in die Hand genommen werden.

Ausweichquartier suchen

Hotels, Ferienwohnungen oder eine leerstehende Einliegerwohnung der Eltern – es gibt sehr unterschiedliche Hebel, wenn die neuen vier Wände nicht bezugsfertig sind. Mit Ausnahme der elterlichen Wohnung sind alle anderen Optionen – abgesehen vom Couch-Surfing bei Freunden – mit zusätzlichen Kosten verbunden. Und die sind nicht zu knapp. Eine Woche in einer Ferienwohnung macht die Haushaltskasse schnell um 400 Euro bis 500 Euro leichter. Leider wird die Situation dann besonders schwierig, wenn es um den Schulweg oder die Kita der Kinder geht.

Wer bezahlt die Verzögerung?

Kann die neue Wohnung nicht bezogen werden, ist dies nicht einfach ärgerlich. Betroffene brauchen starke Nerven und müssen sich innerhalb kurzer Zeit um Alternativen kümmern – was auch noch teuer werden kann. Wer ins Eigenheim zieht, sollte eventuell Ansprüche gegen den Bauträger prüfen. Sollte ein konkretes Übergabedatum vertraglich festgehalten werden, kann ein Schadenersatz-Anspruch entstehen.

Beim Thema Miete ist der Sachverhalt klar: Vermieter verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, die Wohnung im vereinbarten Zustand zur Verfügung zu stellen. Zieht sich der Aus- oder Neubau länger hin, kann der Vermieter für entstandene Kosten in Anspruch genommen werden. Die Rechte der Mieter gehen an dieser Stelle noch weiter.

Sollte der Einzug nicht möglich sein – weil die Mietsache nicht in nutzungsgemäßem Zustand übergeben werden kann – darf fristlos gekündigt werden. Grundlage ist § 543 BGB. An diesem Punkt darf der Vermieter auch nicht auf eine vorherige Abmahnung oder Fristsetzung pochen. Mieter sitzen in diesem Moment mal am längeren Hebel. Für diesen Fall kann auf die Kaution zurückbehalten bzw. gefordert werden.

Fall 2: Beim Umzugstermin geht etwas schief

Werden die neuen vier Wände nicht rechtzeitig fertig, ist der Ärger riesig. Im ersten Moment bricht eine Welt zusammen. Es muss aber nicht nur dieser wirklich schlimmste anzunehmende Unfall eintreten. Es reicht manchmal schon ein kleiner Fehler beim Anmieten des Umzugstransporters, um den Termin ordentlich durcheinander zu wirbeln. Was kann alles schiefgehen? Die Palette umfasst unter anderem:

  • Krankheit
  • eine Panne mit dem Umzugstransporter
  • Fehler beim Umzugsunternehmen
  • schlechte Vorbereitung.

Und manchmal grätscht auch der Chef dazwischen, wenn es plötzlich den eigentlich zugesagten Urlaub nicht mehr gibt.

Zeitplanung zu knapp

Was regelmäßig passiert: Bis zum Umzug vergehen noch Monate – und plötzlich stehen die Umzugshelfer schon vor der Tür. Dabei ist erst die Hälfte der Kartons verpackt. Leider wird sich im Zeitmanagement gern verkalkuliert. Was hilft gegen den „Schlendrian“? Ganz einfach: Sich vor circa drei bis vier Monate vor dem eigentlichen Umzugstag (eventuell auch schon eher) hinsetzen und eine grobe Zeitplanung auf den Weg bringen.

Besonders früh wird mit Aussortieren begonnen. Wer 10 Jahre oder länger in seiner alten Wohnung gelebt hat, dürfte auf dem Dachboden/im Keller viel finden, das nicht mit umzieht. Gehört alles auf den Müll? Nein, wer gezielt entrümpelt, kann sogar die Umzugskasse aufbessern. Bücher und alte CD oder Konsolenspiele lassen sich genauso zu Geld machen wie Modeartikel oder Spielzeug. Achtung: Beim Verkauf über Auktionsplattformen bitte immer an die rechtlichen Rahmenbedingungen – etwa zur Gewährleistung– denken.

Umzugsunternehmen fällt aus

Hier gibt’s gleich den nächsten GAU. Man wartet am Umzugstag auf das Umzugsunternehmen – aber niemand kommt. In diesem Fall helfen entweder viele fleißige Hände aus dem Bekanntenkreis oder einem Express-Umzugsunternehmen. Leider lassen sich solche Umzugshelfer den Express Service auch entsprechend bezahlen. Je nach Grund, warum das ursprüngliche Unternehmen ausgefallen ist, kann ein Ersatzanspruch – sprich die Übernahme der Mehrkosten – bestehen.

Kein Urlaub bekommen

Mal eben den Chef gefragt, ob man am Umzugstag frei machen kann und mündlich auch grünes Licht bekommen? Schade, dass sich später niemand in der Personalabteilung daran erinnern will – und man zum Umzugstag doch am Band steht. Wer keinen Urlaub bekommt, hat einen Fehler gemacht: Den Urlaubsantrag nicht rechtzeitig eingereicht. Sind die freien Tage rund um den Umzug einmal genehmigt, kann der Chef nicht mehr so einfach zurückrudern.

Vorsorge: Den Umzug richtig vorbereiten

Wer umziehen will, ist auf mehreren „Baustellen“ gleichzeitig unterwegs. Es kann immer etwas schiefgehen – von der Einbauküche, die nicht rechtzeitig da ist, bis zum Urlaub zum Umzugstag. Auf alle Eventualitäten kann sich niemand 100% vorbereiten. Aber es lassen sich viele Situationen clever managen. Wichtig ist, sich früh mit der Umzugsplanung zu befassen.

Welches zuverlässige Umzugsunternehmen hat wirklich gute Bewertungen oder hat im Bekanntenkreis schon Wohnungswechsel gestemmt? Wann reiche ich bei meinem Arbeitgeber Urlaub ein? Hier kann Planung Unsicherheitsfaktoren aus dem Spiel nehmen.

Wo es schwieriger wird, ist die Bezugsfähigkeit der Wohnung. Leider gibt es hier kaum Spielraum. Aber: Spätestens vier bis sechs Wochen vorher lässt sich abschätzen, wann die neue Wohnung bezugsfertig ist.

Bild: Fällt zum Umzugstermin der Transporter aus, kann dies für unangenehme Verzögerungen sorgen. Bildquelle: @ m.mphoto – 243360779 / Adobe Stock

Fazit: Umziehen kostet manchmal einfach Nerven

Manchmal tut der Tapetenwechsel einfach gut. Allerdings ist der Weg dahin oft steinig. Beim Umzug kann viel schiefgehen. Wo in der Planung alle Szenarien durchgespielt werden, lässt sich Ärger durchaus vermeiden. Auf der anderen Seite ist man nicht gegen alles gewappnet. Besonders, wenn Wohnung oder Haus nicht bezugsfertig sind, droht massiver Ärger. Manchmal muss man Plan B aus der Tasche ziehen – und wieder bei den Eltern unterkommen oder schnell eine andere Wohnung suchen.